Stehroller auf Deutschlands Straßen?

Eingetragen am August 15, 2008 in der Kategorie: Allgemein Keine Kommentare »

Momentan wird wieder die Freigabe von den bisher nicht auf öffentlichen Plätzen zugelassenen Segway-Stehrollern in den Medien diskutiert. Nach wie vor gibt es keine bundeseinheitliche Regelung für die Nutzung von Stehrollern. Bisher hatten einige Bundesländer die Benutzung von Segways auf öffentlichen Wegen mit einer Ausnahmegenehmigung geregelt.
Beispielsweise finden in Hamburg inzwischen schon Stadtführungen in Kombination mit Stehrollern statt. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat die Sicherheitseigenschaften von Segway Stehrollern bewertet und kommt zum Entschluss, das solche nur nach einem vorherigen Fahrtraining im Straßenverkehr genutzt werden sollten. Auf Fusswegen und in Fussgängerzonen empfiehlt die UDV6 kmh Maximalgeschwindigkeit, ansonsten 9 kmh. Das entspricht weniger als der Hälfte der momentanen Leistung von den bis zu möglichen 20 kmh. Dadurch ginge natürlich viel Fahrspass verloren, würde aber wohl sicher auch die Unfallquote durch überhöhte Geschwindigkeit mit Stehrollern senken. Rein technisch empfiehlt die UDV, die Segways abgesehen von einem Nummernschild für Mofas einfach wie Fahrräder zu bewerten. Dies würde dann eine entsprechende Beleuchtung, Ständer und eine Klingel erfordern. Wir sind gespannt, wie sich die Diskussion rund um die Freigabe von Stehrollernrent a car bulgaria auf Deutschlands Straßen entwickeln wird!